Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle erteilten Aufträge, die Doreen Riedel (Fotografin/Videografin/Grafikerin) von ihren Kunden (m/w/d) erhält und für die Lizenzierung der von Doreen Riedel angefertigten Fotos sowie ihren Kunstfotos. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers (m/w/d) oder Lizenznehmers (m/w/d) werden nicht anerkannt, es sei denn, Doreen Riedel stimmt deren Geltung ausdrücklich in mündlicher oder schriftlicher Form zu. Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Doreen Riedel in Kenntnis der AGB des Kunden (m/w/d) mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

Auftragsproduktionen

(1) Bei Auftragsproduktionen erstellt Doreen Riedel für den Auftraggeber (m/w/d) Fotoaufnahmen, Videoaufnahmen oder grafische Elemente. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch das Angebot von Doreen Riedel und der Annahme durch den Auftraggeber (m/w/d) zustande.
(2) Von den erstellten Aufnahmen wählt Doreen Riedel die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, stellt dem Kunden (m/w/d) anhand eines Beispiels drei Farblooks vor, so dass sich der Kunde (m/w/d) für eins entscheiden kann und führt im Anschluss eine individuelle Bildbearbeitung mit dem entsprechenden Look durch. Die fertigen Fotos stellt Doreen Riedel dem Auftraggeber (m/w/d) in ihrer passwortgeschützten Cloud zur Verfügung oder überlässt sie auf Wunsch dem Kunden (m/w/d) auf einem von ihm/ihr gestellten Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Grafische Elemente werden nach Auftragswunsch angefertigt und zum Liefertermin ebenfalls in der passwortgeschützten Cloud zur Verfügung gestellt.
(3) Weitere Zusatzleistungen von Doreen Riedel wie spezielles Design, Speicherung, Bildergalerie, weitere Extrafotos oder Drucke auf unterschiedliche Materialien können gern individuell vereinbart werden und separat abgerechnet.
(4) Hat der Auftraggeber (m/w/d) Doreen Riedel keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
(5) Doreen Riedel räumt dem Auftraggeber (m/w/d) mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Sowohl für die kommerzielle Verwendung der Fotos als auch in den sozialen Medien, besteht Doreen Riedel auf die Nennung des Namen der Fotografin sowie die Verlinkung ihrer Homepage (https://pixeljourney.de) oder des Instagram-Profils (https://www.instagram.com/pixel.journey)
(6) Doreen Riedel hat das Recht zur Eigennutzung für Außenpräsentationen ihres Unternehmens sowohl auf ihrer Homepage als auch in den sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook, YouTube etc.. Des Weiteren erklärt sich der Kunde (m/w/d) mit der Namensnennung einverstanden.

Lizenzierung von Kunstfotos

(1) Bei der Lizenzierung der eigen angefertigten Kunstfotos jeglicher Art räumt Doreen Riedel dem Lizenznehmer (m/w/d) Nutzungsrechte an den lizenzierten Fotos ein.
(2) Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Lizenznehmer (m/w/d) ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann Doreen Riedel verlangen, als Urheber der lizenzierten Fotos genannt zu werden. Es wird jegliche Entfremdung der Fotos verboten.

Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Doreen Riedel und dem Kunden (m/w/d) kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Beides gilt als verbindlich.

Vergütung

(1) Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Kunstfotos gilt die vereinbarte Vergütung.
(2) Die Preise, die vereinbart wurden, sei es mündlich oder schriftlich, sind verbindlich.
(2) Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung der Fotografin im angemessenen Umfang.
(3) Ist Doreen Riedel für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber (m/w/d) abgesagt, so behält Doreen Riedel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen der Fotografin (Nachbearbeitung der Fotos/Videos) und um den Betrag, den Doreen Riedel mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können.
(4) Bei allen Beträgen unter 1000€ wird zu Beginn eine Anzahlung von 20% des Gesamtwertes des jeweiligen Auftrags fällig, der Restbetrag am Tag der Auslieferung. Bei Verträgen mit einem größeren Betrag ab 1000€ und auch längeren Vertragslaufzeiten von Wochen oder Monaten wird immer zu Beginn der Laufzeit eine Anzahlung von 30% fällig. Der Restbetrag kann in mehreren Raten während der Vertragslaufzeit beglichen werden oder mit einer Einmalzahlung spätestens am Tag der Auslieferung.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber (m/w/d) bzw. dem Lizenznehmer (m/w/d) eine Nutzung der Aufnahmen bzw. der Kunstfotos nicht gestattet.

Haftung

(1) Der Auftraggeber (m/w/d) versichert gegenüber Doreen Riedel, dass bei der Aufnahme von Personen, diese ihre Einwilligung erteilt haben.
(2) Doreen Riedel haftet dafür, dass die lizenzierten Kunstfotos keine Rechte Dritter verletzen.

Datenschutz

(1) Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers (m/w/d) werden von der Fotografin gespeichert.
(2) Doreen Riedel verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen – außer zur Eigennutzung für die Firmenpräsentation – nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers (m/w/d) zu verwenden.
(3) Der Auftraggeber (m/w/d) versichert, bei der Datenweitergabe an Doreen Riedel die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) einzuhalten.

Schlussbestimmungen

(1) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
(2) Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.
AGB Stand: 22.08.2023 

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